Steuern auf Tabakprodukten
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Tabaksteuergesetz
Die Besteuerung der Tabakprodukte ist im Tabaksteuergesetz geregelt. Die Tabaksteuern wurden zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht. Der Steueranteil eines Päckchens Zigaretten von Fr. 8.50 beträgt Fr. 4.50, also gut 50%. Dasselbe gilt für Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak. Hingegen ist der Steueranteil bei Zigarren und Zigarillos bedeutend tiefer.
In der Bundesverfassung ist geregelt, dass ein grosser Teil der Steuererträge der AHV/IV zufliessen. Eine Abgabe in der Höhe von je 2.6 Rappen pro verkaufte Zigarettenpackung alimentiert zum einen den Tabakpräventionsfonds und auf der anderen Seite den Sota-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer.