Schnupftabak in der Schweiz: Konsumformen, Wirkung und Risiken, Gesetze, Prävention - Zahlen und Fakten - suchtschweiz.ch

Schnupftabak: Konsumformen, Wirkung und Risiken, Gesetze, Prävention

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Porträt

Bei Schnupftabak handelt es sich um eine fein gemahlene Mischung aus einer oder mehreren Sorten Tabak, die durch Schnupfen mit der Nase konsumiert wird.

 

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Wirkung

Nikotin ist die im Tabakblatt enthaltene Substanz, welche die psychoaktive Wirkung im Gehirn und die Abhängigkeit verursacht. Nikotin stimuliert die Ausschüttung von Dopamin und anderen Neurotransmittern mit ihren zahlreichen psychischen und körperlichen Auswirkungen: Stimulierung, Steigerung der Wahrnehmungsfähigkeit und der Gedächtnisleistung sowie Appetithemmung. Die aufgenommene Menge Nikotin hängt vom konsumierten Produkt und von der Aufnahmeform ab.

Beim Schnupftabak gelangt ähnlich viel Nikotin über die Nasenschleimhaut vergleichbar rasch ins Blut wie das Nikotin von Zigaretten.

Risiken-Folgen

Abhängigkeit

Das im Tabak enthaltene Nikotin ist einer der am schnellsten abhängig machenden Stoffe. Beim Schnupftabak ist das Abhängigkeitspotenzial ähnlich wie bei Zigaretten.

Gesundheitliche Folgen

Das Risiko für Krebs ist sehr klein. Allerdings ist dieser Zusammenhang weniger untersucht als für Snus, und erst recht nicht bezüglich Herzkrankheiten.

Schwangerschaft

Nikotinkonsum während der Schwangerschaft stört die Gehirn- und Lungenentwicklung des Ungeborenen. Nikotin erhöht auch das Risiko eines geringen Geburtsgewichts, von Früh- und Totgeburten sowie Plötzlichem Kindstod.

Todesfälle

Der Hauptanteil der Schadstoffe aus Nikotinprodukten entsteht durch die Verbrennung von Tabak, und bisherige Erkenntnisse zeigen, dass Schnupftabak deutlich weniger Schadstoffe freisetzt als bei der Verbrennung von Tabak.

 

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Gesetze

Die Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Tabakprodukten sind heute in der zum Lebensmittelgesetz gehörenden Tabakverordnung geregelt. Ein neues Tabakproduktegesetz soll diese Verordnung ablösen. Das Inkrafttreten ist nicht vor 2021 zu erwarten.

Jugendschutz

Das Mindestalter für den Kauf von Tabakprodukten, einschliesslich Schnupftabak, ist heute kantonal geregelt und liegt meist bei 16 oder 18 Jahren.

Werbung

National ist einzig die Werbung an Radio und Fernsehen verboten. Einige Kantone gehen mit dem Verbot von Plakatwerbung, Kinowerbung oder Sponsoring von Kulturveranstaltungen einen Schritt weiter. Zudem ist Werbung untersagt, die sich mehrheitlich an Minderjährige richtet.

Bisher wird Schnupftabak kaum beworben, da keine grossen Konzerne auf dem Markt sind.

Produktion und Verkauf

Schnupftabak ist im Rahmen der Tabakverordnung frei verkäuflich.

Besteuerung

Schnupftabak wird im Rahmen des Tabaksteuergesetzes mit 6% des Kleinhandelspreises besteuert.

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Prävention

Aus Präventionssicht wird empfohlen, diese Produkte gleich zu behandeln wie Tabakprodukte. Auch die Beratungsstellen und Tipps zum Konsumstopp sind die gleichen. Vgl. Prävention Zigaretten und co.

Letzte Aktualisierung: 22.08.2022
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