Gesetze zu Cannabis
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Cannabis als Betäubungsmittel
Cannabisprodukte, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz. Besitz, Handel und Anbau sind verboten und strafbar. Dies betrifft auch den Anbau von Pflanzen zum persönlichen Gebrauch.
Cannabisprodukte mit einem THC Gehalt unter 1% fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (THC-armes Cannabis und CBD). Sie unterliegen jedoch anderen Gesetzen, wie dem Tabak-, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände- (inkl. Kosmetika) oder Arzneimittelgesetz.
Seit dem 1. Oktober 2013 wird Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft - unter der Voraussetzung, dass die Person volljährig ist und höchstens 10 g Cannabis bei sich trägt. Anderenfalls wird sie angezeigt, ein Gericht kann eine einfache Verwarnung aussprechen oder ihr eine Geldstrafe und zusätzlich die Gerichtskosten auferlegen. Es erfolgt kein Eintrag ins Vorstrafenregister. Bei Fällen von Handel fällt die Bestrafung härter aus und wenn der Umsatz CHF 100'000 oder das erzielte Einkommen CHF 10'000 übersteigt, werden sie mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.
Mehr dazu
- Les amendes d'ordre pour consommation de cannabis. La mise en œuvre en Suisse. (2017) (Forschungsbericht auf Französisch)
- THC-armes Cannabis und CBD (Webseite)