Opioide im Strassenverkehr
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Heroin am Steuer
Das Führen eines Fahrzeuges unter Betäubungsmitteleinfluss gilt als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Es gilt die sogenannte Nulltoleranz. Die Fahrunfähigkeit gilt als erwiesen, wenn im Blut des Fahrzeuglenkenden Heroin oder Morphin nachgewiesen werden kann (Art. 2 Abs. 2 der Verkehrsregelverordnung).
Wenn illegale Substanzen nachgewiesen werden können, wird von Fahrunfähigkeit ausgegangen. Der Führerausweis wird für mindestens drei Monate entzogen. Die Strafe fällt höher aus, wenn andere Delikte begangen wurden (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) oder im Wiederholungsfall. Versicherungen können bei fehlbaren Lenkerinnen und Lenkern ihre Leistungen reduzieren (d.h. eine Kostenbeteiligung einfordern).