Steuern auf Geldspiel
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Abgaben
Die Casinos leisten auf dem Bruttospielertrag (Einsätze minus ausbezahlte Gewinne) die Spielbankenabgabe von 40 bis 80%. Die Spielbankenabgabe der A-Casinos fliesst zu 100% in die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV). Die B-Casinos leisten 60% an die AHV und 40% an den Standortkanton.
Die Reinerträge aus Lotterien und Wetten werden für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwendet. Gemäss interkantonaler Vereinbarung sind die beiden Lotteriegesellschaften verpflichtet, den Kantonen eine Spielsuchtabgabe zur Bekämpfung der Spielsucht zu entrichten. Diese beträgt jährlich 0.5% der im jeweiligen Kantonsgebiet mit den Lotterie- und Sportwettangeboten von Swisslos und Loterie Romande erzielten Bruttospielerträge.
Mehr dazu
- Spielbankenabgabe (Webseite)