Amphetamine und Methamphetamin im Strassenverkehr in der Schweiz - Zahlen und Fakten - suchtschweiz.ch

Amphetamine und Methamphetamin im Strassenverkehr

Redirection sur le nouveau site: https://www.suchtschweiz.ch/zahlen-und-fakten/andere-illegale-substanzen/amphetamine-methamphetamin/amphetamine-methamphetamin-rechtliche-grundlagen/

Mettre

Amphetamine und Methmphetamin am Steuer

Das Führen eines Fahrzeuges unter Betäubungsmitteleinfluss gilt als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Es gilt die sogenannte Nulltoleranz. Die Fahrunfähigkeit gilt als erwiesen, wenn im Blut des Fahrzeuglenkenden (Meth-)Amphetamin nachgewiesen werden kann (Art. 2 Abs. 2 der Verkehrsregelverordnung).

Wenn illegale Substanzen nachgewiesen werden können, wird von Fahrunfähigkeit ausgegangen. Der Führerausweis wird für mindestens drei Monate entzogen. Die Strafe fällt höher aus, wenn andere Delikte begangen wurden (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) oder im Wiederholungsfall. Versicherungen können bei fehlbaren Lenkerinnen und Lenkern ihre Leistungen reduzieren (d.h. eine Kostenbeteiligung einfordern).

Letzte Aktualisierung: 27.08.2019
Top
.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print