Medikamente:
Rechtliche Grundlagen

Gesetze zu Medikamenten

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Verschreibung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln

Benzodiazepine und die Benzodiazepin-Analoga Zolpidem und Zopiclon dürfen nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Zolpidem und die Benzodiazepine sind in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung als kontrollierte Substanz im Verzeichnis b gelistet. Benzodiazepine müssen in der Schweiz nicht auf den nummerierten Betäubungsmittel-Rezeptblöcken verschrieben werden, sondern mit einfachen Rezeptformularen. Ausserhalb der registrierten Indikationen und Dosierungen unterliegen sie einer Meldepflicht an die kantonalen Behörden.

Die Bestimmungen sehen vor, dass die verschriebene Menge (die Menge, die eine Patientin oder ein Patient nach Hause nehmen kann) in der Regel nicht über den Bedarf für eine Behandlung während eines Monats hinausgehen darf. Wenn es die Umstände rechtfertigen, dürfen Ärztinnen und Ärzte eine Verschreibung für maximal 6 Monate ausgeben.

 

Medikamente am Steuer

Wer wegen Arzneimitteleinfluss nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.

Mehr dazu

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