Cannabis :
Rechtliche Grundlagen

Gesetze zu Cannabis

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Cannabis als Betäubungsmittel

Cannabisprodukte, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz. Der Konsum, der Besitz, der Handel und der Anbau dieser Art von Cannabis sind grundsätzlich mit Sanktionen belegt. Dies betrifft auch den Anbau von Pflanzen, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

 

Besitz und Konsum

Seit 2013 haben sich die Sanktionen für den Konsum oder den Besitz kleiner Mengen (nicht mehr als 10 g) im Zuge von Gesetzesanpassungen und Bundesgerichtsentscheiden geändert:

  • 2013: Der Konsum (mit Besitz von nicht mehr als 10 g) wird mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet. Dieser Entscheid führte zu zahlreichen Unsicherheiten und der Vollzug zeigt sich in den Kantonen sehr unterschiedlich.
  • 2017: Das Bundesgericht präzisiert, dass der Besitz von kleinen Mengen (bis 10 g) nicht mehr strafbar ist.
  • 2019: Das Bundesgericht präzisiert weiter, dass diese Bestimmung über den Besitz kleiner Mengen auch für Minderjährige gilt.
  • 2023: Das Bundesgericht präzisiert, dass der Besitz kleiner Mengen Cannabis (weniger als 10 g) nicht mehr beschlagnahmt werden kann.

Der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum wird weiterhin mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft, sofern die Person erwachsen ist und weniger als 10 Gramm Cannabis besitzt. Besitzt die Person eine grössere Menge, wird sie angezeigt.

 

Handel

Fälle von Handel werden härter bestraft. Wenn der Umsatz 100’000 Franken oder das Einkommen 10’000 Franken übersteigen, droht eine Freiheitsstrafe.

 

CBD-Cannabis (<1% THC)

Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von weniger als 1% unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz (Cannabis mit niedrigem THC- und CBD-Gehalt). Sie können jedoch anderen Gesetzen wie jenen im Tabak-, Lebensmittel- oder Kosmetikbereich unterliegen.

 

Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis

Im Jahr 2021 wurde das Betäubungsmittelgesetz geändert, um die Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen mit Abgabe von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken zuzulassen. Ziel dieser Versuche ist es, Regulierungsmodelle zu testen und ihre Auswirkungen zu messen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in mögliche Entscheide zur Regelung des Umgangs mit Cannabis einfliessen.
Die Bedingungen für die Durchführung dieser Versuche sind in einer Bundesverordnung (BetmPV) festgelegt.

Gut zehn Projekte wurden im Jahr 2022 dem BAG zur Bewilligung vorgelegt. Ein Teil davon stammt von Schweizer Städten und Kantonen (Basel-Stadt, Stadt Bern, Genf, Lausanne, Zürich), während andere von privaten Akteuren initiiert wurden.

 

Cannabis im Strassenverkehr

Fahren unter dem Einfluss von Cannabis gilt als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und ist strafbar. Bei einem Verdacht auf Cannabiskonsum kann die Polizei einen Drogenschnelltest durchführen. Ist dieser positiv, wird ein Bluttest veranlasst. Wer mit einem Wert von mindestens 1.5 mcg/l THC im Blut im Strassenverkehr erwischt wird, gilt als fahrunfähig und wird mit einer Busse und/oder Freiheitsstrafe bestraft und der Führerausweis wird für mindestens drei Monate entzogen. Liegt zusätzlich ein weiterer Straftatbestand vor (z.B. überhöhte Geschwindigkeit), fällt die Strafe höher aus. Bei einem Unfall unter dem Einfluss von Cannabis können Versicherungen die Leistungen kürzen.

Mehr dazu

  • Les amendes d'ordre pour consommation de cannabis

    La mise en œuvre en Suisse. (2017) (Forschungsbericht auf Französisch)

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  • Cannabis mit niedrigem THC- und CBD-Gehalt

    Website

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  • Im Fokus - Alkohol, illegale Drogen und Medikamente im Strassenverkehr

    Grenzwerte bei Alkohol und Nulltoleranz für illegale Drogen

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  • Drogen im Strassenverkehr

    Website

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